Behördliches F&B Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement im F&B Bereich
Ein individualisiertes Programm zur vorschriftsmäßigen Erfüllung behördlicher Auflagen in Food & Beverage Bereichen.
Vorschriften und Auflagen erfüllen?
Aber gerne!

Ausgangslage und Bedarf
Der akute Mitarbeitermangel in der Branche schafft derzeit Defizite in der Qualifikation und fachlichen Expertise der Mitarbeiter und Führungskräfte. Besonders kritisch wird die Situation für Unternehmen, wenn aufgrund der Mitarbeitersituation die behördlich vorgeschriebenen Kontrollmechanismen und die dahinterliegenden Prozesse nicht mehr aufrechterhalten werden können. Insbesondere im Mitarbeiterschutz und dem Schutz der Gäste vor körperlichen Gefahren (Hygienevorschriften, Schutzvorschriften etc.) können sich Unternehmen keine Fehler leisten, da hier die Gefahr von Schmerzensgeldzahlungen, Regressforderungen und kostspieligen Gerichtsverfahren sehr hoch ist.
Kernthemen des behördlichen F&B Qualitätsmanagements
- Analyse der Ist-Situation
- Individueller Aufbau einer Kontroll- und Dokumentationsstruktur für gesetzlich vorgeschriebene Prozesse in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Allergenverordnung, AUVA-Mitarbeiterschutz und Abfallwirtschaft
- Laufende Betreuung und Qualitätskontrolle in periodischen Abständen inklusive Updates in der Dokumentation aufgrund gesetzlicher Änderungen
Die 2 wichtigsten Ziele des behördlichen Qualitätsmanagements
- Sicherstellung einer vollständigen Dokumentationsstruktur der angeführten Bereiche
- Risikominimierung für Unternehmensleitung, Führungskräfte und Mitarbeiter
3 Dimensionen des Programms Behördliches Qualitätsmanagement

Analyse
- Allgemeine Hygiene und Hygienelisten
- Hygiene-Kontrollpunkte
- Reinigungsmitteleinsatz
- Allergendokumentation
- Risikoanalysen Rezepturen
- Schädlings-Monitoring
- Maschinenschutzgesetz
- AUVA-Evaluierungen
- Abfall-Wirtschaftskonzept
Umsetzung
- Aufsetzen der benötigten Prozesse
- Herstellen der Dokumentation
- Mitarbeiter schulen und trainieren
- Übertragen der unternehmensinternen Verantwortlichkeiten
Kontrolle
- Angemeldete und unangemeldete Kontrollen
- Laufende Aktualisierung der Unterlagen bei gesetzlichen Änderungen
- Anpassen der Unterlagen auf veränderte Strukturen
- Periodisches Schulen und Trainieren der Mitarbeiter
Kosten
Pauschalangebote nach Betriebsgröße, Nettopreise
Betriebsgröße | Einmalkosten | Monatliche Kosten |
---|---|---|
Unter 50 Betten/Restaurantplätzen | € 1.490,- | € 199,- |
51 – 120 Betten/Restaurantplätze | € 1.990,- | € 249,- |
121 – 250 Betten/Restaurantplätze | € 2.490,- | € 299,- |
Ab 251 Betten/Restaurantplätzen | € 2.990,- | € 349,- |
Die Einmalkosten sind Herstellungskosten inkl. Analyse, Konzeption, Dokumentationsstruktur und Schulungen.
Die monatlichen Kosten betreffen periodische Kontrollbesuche und laufende Aktualisierungen.
Mindestlaufzeit 1 Jahr, Bankeinzug gilt als vereinbart.